GDPR
DSGVO- und Datenschutzbestimmungen für Deutschland
1. Einleitung
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union verbindlich in Deutschland sowie in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Zur Umsetzung der DSGVO wurde in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) angepasst und ergänzt.
Die Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften erfolgt durch den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) sowie die Datenschutzbehörden der einzelnen Bundesländer.
Das deutsche Datenschutzsystem basiert vollständig auf den Vorgaben der DSGVO und enthält ergänzende nationale Regelungen zum Schutz personenbezogener Daten.
2. Geltungsbereich
Die deutschen Datenschutzbestimmungen gemäß DSGVO gelten für:
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alle Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter mit Sitz in Deutschland;
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Unternehmen außerhalb Deutschlands, sofern sie Waren oder Dienstleistungen für Personen in Deutschland anbieten oder das Verhalten von Personen in Deutschland überwachen.
Die Vorschriften gelten unabhängig davon, ob die Datenverarbeitung innerhalb oder außerhalb Deutschlands erfolgt, sofern personenbezogene Daten von Personen in Deutschland betroffen sind.
Erfasst werden sowohl automatisierte Datenverarbeitungen als auch nicht automatisierte Verarbeitungen, sofern diese Teil eines Dateisystems sind.
Rein persönliche oder familiäre Tätigkeiten fallen nicht unter den Anwendungsbereich der DSGVO.
3. Grundsätze der Datenverarbeitung
Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten gelten folgende Grundprinzipien:
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Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten muss auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruhen und für betroffene Personen nachvollziehbar sein.
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Zweckbindung
Daten dürfen nur für eindeutig festgelegte und rechtmäßige Zwecke verarbeitet werden.
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Datenminimierung
Es dürfen nur Daten erhoben werden, die für den jeweiligen Zweck erforderlich sind.
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Richtigkeit
Personenbezogene Daten müssen korrekt, vollständig und aktuell gehalten werden.
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Speicherbegrenzung
Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den jeweiligen Zweck notwendig ist.
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Integrität und Vertraulichkeit
Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen müssen getroffen werden, um personenbezogene Daten vor Verlust, Missbrauch oder unbefugtem Zugriff zu schützen.
4. Rechte der betroffenen Personen
Nach der DSGVO und den deutschen Datenschutzgesetzen haben betroffene Personen insbesondere folgende Rechte:
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Recht auf Auskunft
Betroffene Personen können Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
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Recht auf Berichtigung
Unrichtige oder unvollständige Daten können korrigiert werden.
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Recht auf Löschung („Recht auf Vergessenwerden“)
Unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen können personenbezogene Daten gelöscht werden.
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Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Die Verarbeitung personenbezogener Daten kann in bestimmten Fällen eingeschränkt werden.
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Recht auf Datenübertragbarkeit
Personenbezogene Daten können in einem strukturierten und maschinenlesbaren Format angefordert und an einen anderen Verantwortlichen übertragen werden.
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Widerspruchsrecht
Betroffene Personen können der Verarbeitung ihrer Daten aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, widersprechen.
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Rechte bei automatisierten Entscheidungen
Bei automatisierten Entscheidungen einschließlich Profiling besteht das Recht auf Information, menschliches Eingreifen und Widerspruch.
Für Minderjährige unter 16 Jahren ist in Deutschland grundsätzlich die Zustimmung der Eltern oder Erziehungsberechtigten erforderlich, sofern die Datenverarbeitung auf einer Einwilligung beruht.
5. Pflichten von Verantwortlichen und Auftragsverarbeitern
Auftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten ausschließlich auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen verarbeiten.
Verantwortliche und Auftragsverarbeiter sind verpflichtet:
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angemessene Sicherheitsmaßnahmen umzusetzen;
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Datenschutzverletzungen unverzüglich zu melden;
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betroffene Personenrechte zu unterstützen;
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Verarbeitungstätigkeiten zu dokumentieren;
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gegebenenfalls Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIA) durchzuführen.
Bei Datenschutzverletzungen muss der Verantwortliche die zuständige Datenschutzbehörde grundsätzlich innerhalb von 72 Stunden informieren.
Bestimmte Unternehmen und Organisationen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten (DPO) zu benennen.
6. Internationale Datenübermittlungen
Werden personenbezogene Daten in Länder außerhalb der Europäischen Union übertragen, muss ein angemessenes Datenschutzniveau gewährleistet sein.
Dies kann insbesondere erfolgen durch:
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Angemessenheitsbeschlüsse der Europäischen Kommission;
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Standardvertragsklauseln der Europäischen Union (SCCs);
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andere nach der DSGVO zulässige Übermittlungsmechanismen.
Nach dem Wegfall des EU-US-Privacy-Shield-Abkommens müssen Unternehmen geeignete alternative Schutzmaßnahmen einsetzen.
7. Aufsicht und Durchsetzung
Die deutschen Datenschutzbehörden verfügen über umfassende Befugnisse zur Überwachung und Durchsetzung der Datenschutzvorschriften.
Dazu gehören insbesondere:
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Verwarnungen und Anordnungen;
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Einschränkung oder Verbot bestimmter Datenverarbeitungen;
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Verhängung von Bußgeldern.
Bei schwerwiegenden Verstößen können Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Darüber hinaus enthält das deutsche Datenschutzrecht besondere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach dem Tod einer Person, soweit dies gesetzlich vorgesehen ist.
Die Datenschutzbestimmungen in Deutschland dienen dem Schutz personenbezogener Daten, der Stärkung von Verbraucherrechten sowie der Förderung von Vertrauen in digitale Dienstleistungen.
8. Kontakt
Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen oder zur Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie sich jederzeit an unseren Datenschutzbeauftragten oder unseren Kundenservice wenden.
Telefon:+1(785)234-5234
E-Mail:team@lutrivaria.com
Adresse:3821 Effie Fox Way,Upper Marlboro,MD 20774,United States
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